Kanzlei Sasse & Partner mahnt im Auftrag der Splendid Film GmbH den Film Tekken ab

Unsere Vertragsanwälte haben uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Kanzlei Sasse & Partner zurzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes Filesharing in Online-Tauschbörsen abmahnt. Gegenstand der Abmahnungen ist der Film Tekken. Der Rechteinhaber heißt Splendid Film GmbH.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Der verlangte Pauschalbetrag in diesem Fall beträgt 800,00 Euro.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von den Rechtsanwälten Sasse und Partner formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne sorgfältige Prüfung durch einen Experten zu unterschreiben, da ansonsten große Nachteile entstehen können. Außerdem ist zu warnen vor „modifizierten“ Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei für einen rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwälte Sasse & Partner im Namen der Splendid Film GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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