Kanzlei Schneider und Beer mahnt für Herrn Mario Dobihal fehlende Widerrufsbelehrung bei Mitbewerber ab

Wir haben von einer Abmahnung im Bereich Wettbewerbsrecht der Anwaltskanzlei Schneider und Beer im Auftrag des Herrn Mario Dobihal erfahren. Gerügt wird u. a. das angebliche Fehlen der Widerrufsbelehrung.

Vom abgemahnten Mitbewerber werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsanwaltskosten gefordert.

Betroffenen empfehlen wir, eine von der Kanzlei Schneider und Beer formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte (Vertragsstrafe prüfen!). Vertrauen Sie außerdem „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet grundsätzlich nicht.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden weitere Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf einen juristischen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Kanzlei Schneider und Beer im Auftrag des Herrn Mario Dobihal zu unterrichten.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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