Kanzlei Schulenberg und Schenk mahnt für G & G Media Foto-Film GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Der deutsche Teenie-Filmer ab

Die G & G Media Foto-Film GmbH lässt derzeit Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen (durch sog. „Filesharing“) an dem Film Der deutsche Teenie-Filmer abmahnen. Die Abmahnungen werden über die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Schulenberg & Schenk ist weitgehend identisch mit der anderer: Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Abgemahnten raten wir, die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu betrachten sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag der G & G Media Foto-Film GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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