Kanzlei SJ Berwin LLP versendet für die Nintendo of Europe GmbH Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen

Nintendo of Europe GmbH lässt aktuell über die Kanzlei SJ Berwin LLP vermeintliche Verstöße gegen das Markenrecht abmahnen.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der Kanzlei SJ Berwin LLP formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Kanzlei SJ Berwin LLP im Auftrag der Nintendo of Europe GmbH zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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