Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Stockfood GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen an Fotos ab

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass die Münchner Firma Stockfood GmbH zurzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen (durch unerlaubte Verwendung) an Fotos bzw. Lichtbildern abmahnen lässt. Die Abmahnungen werden von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickt.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer abmahnender Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Stockfood GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

One thought on “Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Stockfood GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen an Fotos ab

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top