Kanzlei Zimmermann & Decker mahnt das Album The House von Katie Melua ab

Die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker mahnen vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch so genanntes Filesharing in Online-Tauschbörsen an dem Musikalbum The House von Katie Melua ab. Rechteinhaber ist Dramatico Entertainment Ltd.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 850,00 € gefordert.

Betroffenen raten wir eindringlich, die von den Herren Zimmermann und Decker formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Ebenfalls zu warnen ist vor modifizierten Unterlassungserklärungen, auf die man im Internet stößt. Suchen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber einen spezialisierten Anwalt auf.

Wichtig: Als Abgemahnter sollten Sie eine Abmahnung und deren Fristen niemals ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden empfindliche Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu unterrichten und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Rechtsanwalt mit Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts bei Ihnen, um Sie aufzuklären über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Zimmermann & Decker Rechtsanwälte.

Wir helfen Ihnen: Nutzen Sie unser Angebot!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top