Karin Elke Kurth lässt irreführende Werbung auf ebay abmahnen

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Händler auf der Online-Plattform ebay im Namen der Frau Karin Elke Kurth Kenntnis genommen.

Gerügt wird irreführende Werbung mit einer UVP (Unverbindliche Preisempfehlung). Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 30.000 €.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu Nachteilen führen.

Außerdem sollte von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch weitere hohe Kosten stehen an.

Unsere Vertragsanwälte haben mit it-recht-PLUS die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.

Füllen Sie bequem unser Kontaktformular aus. Danach wird sich einer unserer spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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