Kein Unwesen treiben! Auch beim Verkauf von Baby-Nahrung muss der Grundpreis genannt werden

 

Wir haben einmal mehr Kenntnis genommen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V

Betroffen ist ein Onlinehändler auf der Plattform eBay im Bereich „B2C“.

Diesmal wird die fehlende Grundpreis-Nennung beim Verkauf von Baby-Artikeln bzw. -Nahrung gerügt. Dies stellt nämlich einen Verstoß gegen die sogenannte Preisangaben-Verordnung, kurz PrAngV, dar und ist somit unzulässig.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten verlangt.

Wir empfehlen Betroffenen, die von der Gegenseite in diesem Fall ausformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vertragsstrafe überprüfen zu lassen. Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise gegen die Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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