Klaus Stetter lässt falsche Widerrufsbelehrung abmahnen

 

Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag des Herrn Klaus Stetter.

Davon betroffen ist ein Online-Händler auf der Plattform ebay im Bereich „B2C“.

Beanstandet wird die Verwendung einer ungültigen (veralteten) Version der Widerrufsbelehrung.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Wir empfehlen Ihnen eindringlich, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie erfahrungsgemäß zu Nachteilen führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie in keinem Fall einfach ignorieren! Als Folge drohten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung im Namen des Herrn Klaus Stetter zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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