Koch Media GmbH lässt durch die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann Urheberrechtsverletzungen an dem Videospiel „Final Fantasy XIII“ abmahnen

Von unseren Vertragsanwälte haben wir erfahren, dass aktuell die Firma Koch Media GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das so genannte „Filesharing“- abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Spiel „Final Fantasy XIII“.

Vertreten wird die Koch Media GmbH dabei von der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann. Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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