Koch Media GmbH lässt über die Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann (rka) das PC-Game Ship Simulator Extremes abmahnen

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass aktuell die Koch Media GmbH Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen – auch Filesharing genannt – abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintliche Urheberrechtsverstöße gegen das Computerspiel Ship Simulator Extremes.

Vertreten wird die Koch Media GmbH von der Rechtsanwaltskanzlei Reichelt Klute Aßmann (rka). Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 800,00 € gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von den Rechtsanwälten Reichelt Klute Aßmann formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie man sie teilweise im Internet findet.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Reichelt Klute Aßmann im Auftrag der Koch Media GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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