Koch Media GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Computer-Spiel „Port Royale 3“ abmahnen

 

Die Reichelt Klute Aßmann GbR (.rka Rechtsanwälte) mahnt zurzeit im Auftrag der Koch Media GmbH Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen durch unerlaubtes „Filesharing“ des PC-Spiels Port Royale 3 ab.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien. Es werden eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Auf keinen Fall sollten Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren! Dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise gegen eine Abmahnung der .rka Rechtsanwälte (Reichelt Klute Aßmann GbR) im Namen der Koch Media GmbH zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich sofort kompetente Hilfe!

 

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