Koch Media lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Phase 7“ abmahnen

 

Die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte spricht zurzeit Abmahnungen im Auftrag der Koch Media GmbH aus wegen Urheberrechtsverletzungen durch „Filesharing“ in Online-„Tauschbörsen“ an dem Filmwerk Phase 7.

Die Vorgehensweise der Anwaltskanzlei Reichelt, Klute, Aßmann entspricht im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft einer unserer Vertragsanwälte zurück, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte im Namen der Firma Koch Media zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot. Sichern Sie sich unsere kompetente Hilfe noch heute!

 

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