[kochmesser.de] Import GmbH & Co KG lässt irreführende Werbung abmahnen

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Händler auf der Internet-Plattform ebay durch Rechtsanwalt Christian Schleinkofer mit Sitz in Regenstauf im Namen der [kochmesser.de] Import GmbH & Co KG aus Wildau bei Berlin Kenntnis genommen.

Beanstandet wird ein Verstoß gegen das Werberecht infolge irreführender Werbung mit der Bezeichnung „Japanisches Kochmesser“, obwohl betreffendes Messer angeblich in Taiwan gefertigt worden ist. Es läge demnach eine falsche geographische Herkunftsangabe vor.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 20.000 €.

Die der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Des Weiteren sollte von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Füllen Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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