Ein Vertragsanwalt hat uns darüber informiert, dass die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner gerade angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Song To The Top des Künstlers Gentleman für die Universal Music GmbH abmahnen.
Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.
Betroffenen ist zu empfehlen, die von der Kanzlei Kornmeier & Partner formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da ansonsten große Nachteile entstehen können. Außerdem ist zu warnen vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind.
Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.
In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei für einen rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen von Kornmeier & Partner aufzuklären.
Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich!