Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnen für GSDR GmbH Urheberrechtsverstöße gegen das Musikwerk Bon Bon von Pitbull ab

Die GSDR GmbH lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen durch sogenanntes „Filesharing“ an dem Song Bon Bon des Sängers Pitbull abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 651,80 € verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Namen der GSDR GmbH zu unterrichten.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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