Lady Gaga – Ihr Album „The Fame“ wird von den Rasch Rechtsanwälten für die Universal Music GmbH abgemahnt

Ein Vertragsanwalt hat uns ausgerichtet, dass die Hamburger Rasch Rechtsanwälte nach wie vor angebliche Urheberrechtsverstöße an Lady Gagas Album „The Fame“ für die Universal Music GmbH abmahnen.

Die Forderungen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erfüllung von Schadens- und Aufwendungsersatzforderungen klingen nach einem gängigen Vorgehensmuster abmahnender Kanzleien.

Betroffenen ist zu raten, die von den Rasch Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne kompetente anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil dies erhebliche Nachteile bringen kann. Des Weiteren ist  Vorsicht bei modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet angebracht.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten nicht ignoriert werden, da gerichtliche einstweilige Verfügungen inklusive hoher Kosten drohen.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, die Entscheidung für einen rechtlichen Beistand zu treffen.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top