Lemm² media & sales GmbH lässt durch Dr. jur. Karl Ecker & Kollegen wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen

Wir haben Kenntnis genommen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch die Kanzlei Dr. jur. Karl Ecker & Kollegen aus Augsburg im Namen der Lemm² media & sales GmbH mit Sitz in Schondorf am Ammersee. 

Gerügt werden die Nutzung einer ungültigen Widerrufsbelehrung sowie fehlende Angaben über die Korrektur-Möglichkeit von Eingabefehlern.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 15.000 €.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von der Gegenseite ausformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vertragsstrafe prüfen zu lassen. Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch Dr. jur. Karl Ecker & Kollegen im Namen der Lemm² media & sales GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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