Lena Meyer-Landruts Hits „Satellite“ und „Bee“ werden im Auftrag der Universal Music GmbH durch die Rasch Rechtsanwälte abgemahnt

Unsere Vertragsanwälte haben uns informiert, dass aktuell die Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnen. Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintliche Rechteverletzungen an einigen Liedern aus den „German Top 100 Single Charts“, u.a. an Lena Meyer-Landruts Charts-Erfolgen „Satellite“ und „Bee“.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen, die von den Rasch Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung durch einen kompetenten Anwalt zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu behandeln sind auch die modifizierten Unterlassungserklärungen, auf welche man teils im Internet stößt.

Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden sehr hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, und  jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich jetzt gleich!

2 thoughts on “Lena Meyer-Landruts Hits „Satellite“ und „Bee“ werden im Auftrag der Universal Music GmbH durch die Rasch Rechtsanwälte abgemahnt

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