LFP Video Group lässt durch Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Urheberrechtsverstöße gegen den Film She can take all 13 inches abmahnen

 

Die Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk She can take all 13 inches ab. Der Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die LFP Video Group.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller deckt sich weitgehend mit der anderer „Abmahnkanzleien“: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 850 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Ebenso vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Deren Seriosität ist nicht sichergestellt.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte im Auftrag der Firma LFP Video Group zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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