LFP Video Group lässt durch Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Verletzungen des Urheberrechts an dem Werk This ain´t the smurfs xxx abmahnen

 

Die Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt gerade Urheberrechtsverstöße durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen gegen das Filmwerk This ain’t the smurfs xxx ab. Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die LFP Video Group.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Ebenso vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Deren Seriosität ist nicht sichergestellt.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte im Auftrag der Firma LFP Video Group zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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