Licence Keeper AG lässt abmahnen: Unerlaubte Verwertung geschützter Werke in Tauschbörsen

Eine Information unserer Vertragsanwälte: Aktuell lässt die Firma Licence Keeper AG Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnen.
Die Licence Keeper AG wird dabei vertreten durch die Rechtsanwälte SIMON und PARTNER.
Die Vorgehensweise von SIMON und PARTNER Rechtsanwälte entspricht der anderer Abmahnkanzleien. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert (z.B. 1.543 Euro).

Für Betroffene ist es ratsam, die von den SIMON und PARTNER Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch die modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Netz zu finden sind.
In keinem Fall sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und zusätzliche Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der SIMON und PARTNER Rechtsanwälte zu in formieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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