Macht die „Button“-Lösung den Onlinehandel seriöser?

Versteckte Kostenfallen im Internet sind leider keine Seltenheit. Es verwundert daher nicht, dass sich einige Verbraucher in der Welt des Onlinehandels noch unsicher fühlen. Denn seriöse von weniger vertrauenswürdigen Websites und Angeboten zu unterschieden, fällt auf den ersten Blick nicht immer leicht.

Um Verbraucher in Zukunft besser vor betrügerischen Angeboten aus dem Internet zu schützen, die ungeahnte Kosten nach sich ziehen, hat das Bundeskabinett Ende August einem entsprechenden Gesetzesentwurf des Justizministeriums zugestimmt. Dieser sieht vor, dass Unternehmer den potentiellen Kunden deutlich und unmissverständlich über die Kosten eines Angebots informieren müssen. Der Kunde soll anschließend durch den Klick auf eine Schaltfläche („Button“) – welche mit dem Hinweis auf die Zahlungsverpflichtung versehen werden soll – bestätigen, dass er sich über die Kosten im Klaren ist. Diese Schaltfläche wird wahrscheinlich „Zahlungspflichtig bestellen“ heißen.

So weit, so gut. Aber ist die „Button“-Lösung wirklich der Weisheit letzter Schluss? Und was bedeutet sie vor allem für Onlinehändler, die das Ganze in ihrem Shop umzusetzen haben?

Nach allem, was man hört, ist so mancher Onlineshop-Betreiber nicht glücklich über die neue Regelung. Es werden Umsatzeinbrüche befürchtet, da eine „Verkomplizierung“ des Bestellablaufs eventuelle Kunden abschrecken könnte. Die „Button“-Lösung also ein Schuss, der nach hinten los geht?

Auch Juristen warnen davor, sich zu viel von der neuen Bestellschaltfläche zu versprechen. Betrüger würden trotz des neuen Gesetzes Mittel und Wege finden können, Verbraucher durch „versteckte Buttons“ abzuzocken. Die Politik also (mal wieder) machtlos?

Im Kern ist die Idee einer solchen Lösung gut: Verbraucher werden sehr ausdrücklich auf die Kosten des jeweiligen Angebots hingewiesen – was zu mehr Vertrauen führen dürfte. Dies wiederum ist auch für Onlinehändler vorteilhaft, da dem Internethandel zuvor abgeneigte Kunden wohl eher bereit sein dürften, auch online zu bestellen. Die konkrete Umsetzung im Shop dürfte für Onlineshop-Betreiber keinen allzu großen Aufwand darstellen. Man muss sich hier keine Sorgen machen.

Dass der Gesetzgeber es gerade im Fernabsatz den Händlern nicht immer leicht macht, ist kein Geheimnis. Womöglich werden sich viele Onlinehändler überfordert oder gar „genervt“ von der Flut an immer wieder neuen Regelungen fühlen. Dies ist auch nachvollziehbar.

Dennoch sollte man trotz aller Skepsis abwarten, was die „Button“-Lösung bringen wird. Wenn sie am Ende nicht nur für Verbraucher, sondern auch für die Onlinehändler zum Erfolg führt und sich positiv entwickelt, hat der Gesetzgeber alles richtig gemacht.

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