Majestic Filmverleih GmbH lässt über die Waldorf Frommer Rechtsanwälte Urheberrechtsverletzungen an dem Film „John Rabe“ abmahnen

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass aktuell die Majestic Filmverleih GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das so genannte „Filesharing“ – abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Rechteverletzung an dem Film „John Rabe“.

Vertreten wird die Majestic Filmverleih GmbH dabei von der Kanzlei Waldorf Frommer. Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind.

Keinesfalls sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt bzw. möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Majestic Filmverleih GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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