Markenrechtliche Abmahnung der FPS Rechtsanwälte & Notare für The Gillette Company

Wir haben von einer markenrechtlichen Abmahnung der FPS Rechtsanwälte & Notare im Auftrag der Firma Gillette erfahren. Beanstandet werden ein angeblicher Verstoß gegen die geschützte Wortmarke „Gillette Mach3“ sowie angebliche Verletzungen der Bildmarke „Mach3“.

Von dem Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert.

Betroffene sollten eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Hier sollte man insbesondere die Höhe der Vertragsstrafe prüfen.

Auch sollten Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der FPS Rechtsanwälte & Notare im Auftrag der Gillette Company zu unterrichten.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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