Uns wurde berichtet, dass die Rechtsanwälte Scheuermann Westerhoff Strittmatter aus Berlin, marken- und kennzeichenrechtliche Verstöße abmahnen lassen.
Grund für die Abmahnungen sind marken- und urheberrechtliche Verstöße der Marke „Coyote Ugly“, sowie der Wortmarke „Coyote Show“.
Gefordert werden u.a. die Abgabe von Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung, außerdem Auskunfts- und Schadenersatzansprüche.
Insbesondere werden Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von 70.000,- € zzgl. Auslagen geltend gemacht.
Unsere Vertragsanwälte empfehlen:
Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!
Andernfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier-bis fünfstelliger Höhe führen können!
Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür die it-recht-PLUS.
Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenlos!