Markenrechtliche Abmahnung durch Klaka Rechtsanwälte aus München im Auftrag der BMW AG wegen angeblicher Markenverletzung durch Benutzung des Buchstabens „M“ für das Angebot von Motoradreifen

Hat BMW ein Monopol auf den Buchstaben „M“?

 

Dies fragen sich aktuell wohl einige Händler, die eine Abmahnung durch die Rechtsanwälte der KLAKA im Auftrag der BMW AG erhalten haben.

 

Inhaltlich geht es um den Buchstaben „M“. Dieser Buchstabe ziert nämlich einige Fahrzeuge der Marke BMW, namentlich unter Anderem den BMW M3 oder etwa den X6 M. Allesamt ausgestattet mit einem „M-Fahrwerk“, einem „M-Kupplungsgetriebe“ oder mit den neuen „M-Sitzen“. Allerdings hat BMW nicht bloß den Buchstaben „M“ zur Marke angemeldet, sondern eine Wort-Bildmarke, die den Buchstaben zwar grafisch gestaltet enthält, zusätzlich aber auch eine dreifarbige Raute.

 

Wir halten es daher für zweifelhaft, ob die schlichte Verwendung dieses Buchstabens ohne weitere grafische Elemente den Vorwurf von BMW der „Herkunftstäuschung, Rufausbeutung sowie des Betreibens unlauteren Wettbewerbs“ zutrifft.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!

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