Markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Bose GmbH durch die Rechtsanwälte King & Wood Mallesons LLP

Aktuell lässt die Bose GmbH durch ihre Anwälte markenrechtliche Abmahnungen aussprechen. Konkret geht es um den Vorwurf die Markenrechte der Firma durch chinesische Plagiate verletzt zu haben. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung der Abmahnkosten und die Erteilung von Auskünften in diesem Zusammenhang.

Haben Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten?

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!

Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.

Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

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