Markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Herren Mike Schwarz und Sven Reichel

 
Wir haben von einer Abmahnung im Markenrecht, die im Namen der Herren Sven Reichel und Mike Schwarz ausgesprochen wurde, Kenntnis genommen. 
 
Beanstandet wird die vermeintliche Verletzung des Markenrechts an der Wortmarke „Templer“ in einem Angebot auf der Onlinehandel-Plattform eBay.
 
Von dem Abgemahnten sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten verlangt.
 
Wir empfehlen Betroffenen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne juristische Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.
 
Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vertragsstrafe prüfen zu lassen. Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.
 
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
 
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer markenrechtlichen Abmahnung von Mike Schwarz und Sven Reichel aufzuklären.
 
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich qualifizierte Hilfe!
 

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