Markenrechtliche Abmahnung im Auftrag des Sportartikelherstellers Puma

Wir haben von einer markenrechtlichen Abmahnung im Auftrag des bekannten Sportartikelherstellers Puma auf der Internethandelsplattform ebay erfahren.

Beanstandet wird eine Markenrechtsverletzung an „Puma“ in Folge des Vertriebs ähnlich aussehender Produkte.

Von dem Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag der Firma PUMA zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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