Markenrechtliche Abmahnung im Namen der i-Service UG (haftungsbeschränkt)

Wir haben von einer markenrechtlichen Abmahnung im Auftrag der i-Service UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Bonn Kenntnis erlangt.
 
Gerügt wird eine Verletzung des Markenrechts an der Wortmarke „SGP“.
 
Von dem Abgemahnten sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten verlangt.
 
Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.
 
Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vertragsstrafe prüfen zu lassen. Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.
 
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
 
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag der i-Service UG (haftungsbeschränkt) aufzuklären.
 
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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