Markenrechtliche Abmahnungen im Auftrag der Swarovski AG wegen „Swarovski“ Ring

Ein Vertragsanwalt hat uns mitgeteilt, dass die Swarovski AG (Dröschistraße 15, FL-9495 Triesen/Liechtenstein), führender Hersteller von Kristallobjekten, zurzeit Abmahnungen über die Rechtsanwälte Lorenz, Seidler, Gossel versenden lässt. Gerügt werden angebliche Markenrechtsverletzungen an den Namen „Swarovski“ und „Swarovski Elements“.

Falls Sie abgemahnt wurden, so fordert man von Ihnen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalierten Betrages in Höhe von 500,00 €. Es wird ein Gegenstandswert von 100.000,00 € zugrunde gelegt.

Unsere Juristen empfehlen, die von der Gegenseite in diesem Fall formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu ganz erheblichen Nachteilen (z. B. erhöhte Vertragsstrafe!) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie darüber hinaus niemals ignorieren, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und sehr hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf freie Entscheidung zu geben, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag der Firma Swarovski AG zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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