Merkwürdiges Schreiben des Herrn Jan Oliver Siemer (Assessor Jur.)

 

Einer Kundin unseres Hauses, die u. a. bei Amazon online mit elektronischen Geräten handelt, ging ein Schreiben (datiert auf den 20.03.2013) eines Herrn Ass. Jur. Jan O. Siemer aus Bremen zu.

Darin verweist der Rechtsassessor mit den Schwerpunkten Internet- und Wettbewerbsrecht die Onlinehändlerin auf angebliche Fehler in deren Internet-Auftritt.

So sei etwa die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, da unerlaubterweise der Hinweis auf die veraltete BGB-InfoV gebraucht werde.

Herr Siemer hält sich auch nicht damit zurück, mit einem Urteil des OLG Hamm sowie einem Beschluss des LG Bochum die gefährliche Lage unterstreichend , freundlicherweise die vermeintlich korrekte Formulierung zum Beginn der Widerrufsfrist zu nennen.

Welch nette Hilfe mit selbstloser Absicht!

„Durch dieses Schreiben gehen Sie natürlich keinerlei Verpflichtungen ein“, erwähnt Jan O. Siemer weiter, und lässt es sich nicht nehmen, um eine kleine Spende in eigener Sache zu bitten. 

Falls man seinen Hinweis als hilfreich erachte, freue er sich über eine Aufwandspauschale.

Aber bitte nicht mehr als 40 €, denn Juristen haben’s nicht so nötig …

„Meine Aktion gegen das Abmahnunwesen im Internet, die sich ausschließlich durch freiwillige Zahlungen finanziert und fortführen lässt, würden Sie damit sehr unterstützen und fördern.“ 

Es handelt sich um eine originelle Aktion, das muss man Herrn Ass. Jur. Jan Oliver Siemer zugestehen. Doch welches Motiv steckt wirklich hinter dem merkwürdigen Schreiben?

Offenbar wird hier versucht, unter einer Fassade der Art „Robin Hood für Abmahngefährdete“ Geld zu verdienen. Über Sinn und Unsinn solcher unaufgefordert in die Welt verschickter Schreiben sollte sich jeder sein eigenes Urteil bilden.

 

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