Michal Piotr Konatowski lässt über RA Gereon Sandhage ebay-Händler abmahnen

 

Rechtsanwalt Gereon Sandhage hat erneut im Namen der Firma Michal Piotr Konatowski e. K. einen Wettbewerbsverstoß eines Händlers auf der Online-Plattform ebay (Bereich „B2C“) abgemahnt. Sehen Sie auch hier.

Gerügt wurde das Fehlen von Pflicht-Angaben beim Verkauf von Lampen, darunter: fehlende Angaben zum Lichtstrom und zur Energie-Effizienzklasse sowie fehlender Hinweis auf die mittlere Nennlebensdauer.

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt in diesem Fall 10.000 €.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Sandhage im Auftrag des Herrn Michal Piotr Konatowski zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

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