MIG Film GmbH lässt über Kanzlei Fareds Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk Heidenkampf in Stalingrad abmahnen

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt derzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Heidenkampf in Stalingrad für die Firma MIG Film ab.

Die Vorgehensweise der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Es werden die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet ist abzuraten.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der MIG Film GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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