Nach wie vor Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner für EMI Music wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Lied Where Them Girls At von David Guetta

Die EMI Music Germany GmbH & Co. KG lässt nach wie vor Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (durch sog. „Filesharing“) an dem Musiktitel Where Them Girls At von David Guetta feat. Flo Rida & Nicki Minaj abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags (450 €) verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Firma EMI Music aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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