Nach wie vor wird der Hinweis FCKW-frei als unzulässige Werbung abgemahnt

Durch eine Vielzahl entsprechender Mandate sind unsere Vertragsanwälte bestens darüber informiert, dass die Formulierung „FCKW-frei“ („FCKW frei“) noch immer Gegenstand von Abmahnungen aufgrund vermeintlich irreführender Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist. Der Verein pro Verbraucherschutz e. V. und die Wettbewerbszentrale Stuttgart gehen u. a. gegen Raumklimageräte-Händler vor. Immer wieder wird darauf verwiesen, dass die Verwendung von Fluorkohlenwasserstoffen (FCKW) ohnehin seit längerer Zeit verboten sei. Liegt demnach eine unlautere Werbung vor, wenn Händler „FCKW-frei“ noch extra erwähnen?

Eine Frage, die unbedingt im Einzelfall zu klären ist. Jedenfalls beobachtet man bei abmahnenden Kanzleien ein bestimmtes Muster-Vorgehen. Der Betroffene wird aufgefordert, eine bindende Unterlassungserklärung zu unterschreiben und Schadensersatzansprüche zu erfüllen.

Wir raten Betroffenen eindringlich, eine von der Gegnerschaft formulierte Unterlassungserklärung niemals ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu großen Nachteilen führen kann. Es lauert die versteckte Gefahr einer horrenden Vertragsstrafe.

Darüber hinaus sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist auf keinen Fall ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden die Zahlung hoher Kosten die Folge sein können.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen kompetenten juristischen Beistand zu geben, der Ihre Interessen wahrnimmt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen, die mit FCKW zusammenhängen, aufzuklären.

Ein Anruf beim Anwalt als sinnvoller Ausweg: Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich!

One thought on “Nach wie vor wird der Hinweis FCKW-frei als unzulässige Werbung abgemahnt

  • Ohje, demnächst wird wohl abgemachnt, dass man die Versandkosten oder inkl. MwSt angibt weil dbt weil das ja auch gesetzlich Vorgeschrieben ist.

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