Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte mahnen für die LFP Video Group Urheberrechtsverletzungen an dem Film Barely Legal # 121 ab

Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte versenden gerade Abmahnungen im Auftrag der LFP Video Group wegen Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen durch sogenanntes Filesharing des Filmwerks Barely Legal # 121.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien. Es werden die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 850 € gefordert.

Wir empfehlen, eine von den Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.
Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“, wie sie im Internet zu finden sind.

Sie sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte im Namen der LFP Video Group aufzuklären.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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