Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte mahnen für Venal Virulent Video GbR Urheberrechtsverletzungen an dem Film Bong of the Dead ab

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte mahnt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Bong of the Dead für die Venal Virulent Video GbR ab.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: Es werden die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 850 € gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Ignorieren Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nicht! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft im Namen der Venal Virulent Video GbR aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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