Neue Abmahnung durch Waldorf Rechtsanwälte für Constantin Film: „Wickie und die starken Männer“

Wie uns unsere Vertragsanwälte mitgeteilt haben, lässt die Constantin Film Verleih GmbH  immer noch Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen (sogenanntes filesharing) wegen der Rechte an dem Film „Wickie und die starken Männer“ abmahnen.

Vertreten wird Constantin Film dabei von den Waldorf Rechtsanwälten.

Die Vorgehensweise der Waldorf Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien, die in diesem Bereich tätig sind. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags.

Abgemahnten sei geraten, die durch die Waldorf Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Auch modifizierte Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Internet zu finden sind, können Risiken bergen.
Betroffene sollten jedoch eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen können.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Waldorf Rechtsanwälten im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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