Neue Donau-Film e. K. lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Film Sleep Dealer durch Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller abmahnen

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt zurzeit im Auftrag der Firma Neue Donau-Film e.K. Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen („Filesharing“) an dem Filmwerk Sleep Dealer ab.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 910 € gefordert.

Wir empfehlen, eine von den Rechtsanwälten Negele, Zimmel, Greuter, Beller vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.
Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte“ Unterlassungserklärungen, wie sie im Internet zu finden sind.

Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma Neue Donau-Film e. K. zu informieren.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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