Neue Runde im deutschen Abmahnwahnsinn: Rechtsanwälte der Kanzlei Winterstein/Frankfurt gründen eigene Abmahngesellschaft „IPforceOne GmbH“ in der Schweiz

Es sieht auf dem ersten Blick so aus wie bei vielen anderen bekannten Abmahnungen: Eine Gesellschaft mahnt aus abgetretenem Recht Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen ab.

Auch die von den – im Abmahnwesen nicht unbekannten („Ed Hardy“, „K+K Logistics“) – Rechtsanwälten Winterstein eingerichtete „Informationsseite„, auf der man auch die vermeintlich ordnungsgemäße Rechteübertragung einer Firma „I-ON MEDIA GmbH“ an den dort genannten Filmtiteln „bestätigt“ bekommt, wirkt nicht ungewöhnlich.

Zwar lässt die dortige „Bestätigung“ bereits erkennen, was der Zweck der Rechteübertragung, nämlich die Verfolgung von Rechtsverstößen, sein soll, dies haben jedoch andere Gesellschaften wie die Firmen „Digiprotect“ oder jüngst die Firma „GSDR“ schon – jedenfalls in Auskunftsverfahren erfolgreich – vorgemacht.

Interessant wird es aber, wenn man näher wissen möchte, wer hinter der „IPforceOne GmbH“ steht, wer also die finanziellen Nutznießer der Massenabmahnungen sind.

Ein Blick ins „Schweizerische Handelsamtsblatt“  offenbart zunächst, dass Zweck dieser Gesellschaft u.a. die „Lizenzierung und Verwertung von Tonaufnahmen, Bildtonaufnahmen, Computerspielen, Videospielen, Fernsehfilmen, Spielfilmen und anderen audio- oder audiovisuellen Produkten im Bereich einer nicht-physischen Verwertung und insbesondere der Schutz der vorgenannten Produkte gegen rechtswidrige Verwertungen“ ist.

Aufgrund der Tatsache, dass eine eigene „Verwertung von Tonaufnahmen, Bildtonaufnahmen, Computerspielen, Videospielen, Fernsehfilmen, Spielfilmen und anderen audio-oder audiovisuellen Produkten“ bislang nirgendwo erkennbar ist, liegt es nahe, dass es hier im wesentlichen um das „insbesondere“, also den „Schutz der vorgenannten Produkte gegen rechtswidrige Verwertungen“ gehen soll.

Geht man nun etwas weiter und lässt sich den Auszug aus dem „Schweizerischen Handelsamtsblatt“ anzeigen, so entdeckt man Erstaunliches:

Gründungsgesellschafter der IPforce One GmbH sind überwiegend Partner der Kanzlei Winterstein (http://www.winterstein-law.de/index.php?article_id=10&clang=0).

Im Einzelnen sind dies:

– Lazarus, Dr. Thomas, von Deutschland, in Mainz (DE), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von CHF 4′000.-;

– Stein, Thomas, von Deutschland, in Rödermark (DE), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von CHF 6′000.-;

– Guhl, Andreas, von Deutschland, in Rödermark (DE), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von CHF 4′000.-;

– Fritsch, Rüdiger, von Deutschland, in Rödermark (DE), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von CHF 6′000.-

Das heißt: Auftraggeber und Nutznießer der Abmahnungen sind dieselben Personen!

Unsere Vertragsanwälte raten, sich im Fall des Erhalts einer Abmahnung im Auftrag der „IPforceOne GmbH“ unbedingt von einem erfahrenen (und vor allem: über diese Hintergründe informierten) Rechtsanwalt beraten zu lassen, denn die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens halten unsere Vertragsanwälte für mehr als zweifelhaft.

In einer mit uns getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei für eine rechtliche Hilfe zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein erfahrener Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Winterstein im Auftrag der IPforceOne GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich!

8 thoughts on “Neue Runde im deutschen Abmahnwahnsinn: Rechtsanwälte der Kanzlei Winterstein/Frankfurt gründen eigene Abmahngesellschaft „IPforceOne GmbH“ in der Schweiz

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