Verpackungsverordnung – seit 01.01.2009 neue Rechtslage für Onlinehändler

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Seit 01.01.2009 ist eine neue Verpackungsverordnung (VerpackungsVo) in Kraft getreten, nach welcher jede Verkaufsverpackung bei einem Dualen System registriert sein muss. Dies gilt sowohl für den Versand an private Endkunden als auch bei Versand an nicht-private Nutzer (z.B. an Zwischenhändler).

Diese Beteiligungspflicht am Dualen System gilt konkret für Verpackungen und Bestandteile von Verpackungen, die der Versendhändler selbst aktiv zum Verpacken der Ware verwendet (z. B. Versandkartons, Styroporchips zum Auspolstern etc.); es betrifft hingegen nicht Verpackungen, die z.B. bereits fertig verpackt z.B. von einem Großhändler bezogen wurden und dann nur weiterverschickt werden, wie z. B. Blisterverpackungen von Batterien)

Vorteil für den Versandhändler: Es muss nicht mehr wie bisher explizit über die Verpackungsrücknahme informiert werden.

Nachteil für den Versandhändler: Da jede Verpackung lizenziert sein muss, wird dies die Versandkosten voraussichtlich erhöhen.

Zur korrekten Umsetzung dieser Verordnungsvorschriften empfiehlt es sich für den Versand- und Internethandel, sich einem der neun behördlich zugelassenen dualen Systeme anzuschließen.

Zugelassene Duale Systeme sind derzeit:

BellandVision GmbH (www.belland-dual.de)
Duales System Deutschland GmbH (www.gruener-punkt.de)
Eko-Punkt GmbH (www.eko-punkt.de)
Interseroh Dienstleistungs GmbH (www.interseroh-isd.de)
Landbell AG (www.landbell.de)
Redual GmbH & Co. KG (www.redual.de)
Verlo GmbH & Co. KG (www.verlo.org)
VfW-GmbH (www.vfw-gmbh.eu)
Zentek GmbH & Co. KG (www.zentek.de)

Achtung: Die neue VerpackungsVO kann auch bei Benutzung von gebrauchten Verpackungen Anwendung finden:

Beachten Sie, dass auch wenn gebrauchte Verpackungen benutzt werden, eine Lizenzierungspflicht dieser Verpackungen vorliegen kann. Für gebrauchte Verpackungen besteht eine Lizenzierungspflicht nur dann nicht, wenn diese schon einmal bei einem dualen System lizenziert wurden und sie noch nicht von einem dualen System erfasst wurden. Die Nachweispflicht liegt dabei bei demjenigen, der die befüllte gebrauchte Verkaufsverpackung in Verkehr bringt.

Wenn Sie sicher sein möchten, dass alle rechtlichen Informationen und Warenkennzeichnungen in Ihrem Shop korrekt sind, fragen Sie unverbindlich ein Angebot zur rechtssicheren Zertifizierung bei uns an.

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