Neues Batteriegesetz seit 01.12.2009 – Hinweispflichten für Vertreiber von Batterien und Akkus

Zum 1.12.2009 trat das Batteriegesetz in Kraft. Es löst die seit 1998 gültige Batterieverordnung ab und ist eine direkte Umsetzung der EG-Batterierichtlinie. Das Batteriegesetz ist ein Artikelgesetz. Artikel 1 ändert die Batterieentsorgung, Artikel 2 ändert das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und Artikel 3 regelt das Inkrafttreten. Damit sind Änderungen verbunden für Hersteller/Importeure von Batterien, Vertreiber, Händler (auch im Versandhandel) und Entsorger.

So ergeben sich zum Beispiel Hinweispflichten für Vertreiber von Batterien und Akkus:
Vertreiber müssen ihre Kunden durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln auf folgendes hinweisen:
(Hinweispflicht für Vertreiber nach § 18 (1) Batteriegesetz).

Beispiel für einen Hinweistext im Einzelhandel
„Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle bei Handel oder Kommune zu bringen. Sie können nach Gebrauch auch HIER unentgeltlich zurückgegeben werden. Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der Gesundheit schaden können. Batterien werden wieder verwertet, sie enthalten wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel. Die Umwelt und GRS Batterien sagen Dankeschön.“

Beispiel für einen Hinweistext im Versandhandel (zum Beispiel zwischen virtuellem Warenkorb und Kasse):
„Lieber Kunde, sie haben bei uns eine Batterie/ein batteriebetriebenes Produkt gekauft. Die Lebensdauer der Batterie ist zwar sehr lang, trotzdem muss sie irgendwann einmal entsorgt werden. Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. Sie können ihre gebrauchten Batterien auch an (Adresse Versandlager) schicken. Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden. Die Umwelt und (Name) sagen Dankeschön.“

Bei der Abgabe von Batterien oder batteriebetriebenen Geräten im Versandhandel müssen diese Hinweise in den von Ihnen verwendeten Darstellungsmedien gegeben werden oder Sie legen sie der Warensendung schriftlich bei. Dazu gehört auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne in Verbindung mit der folgenden Begriffserklärung:

„Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber“

Diese Mustertexte wurden uns freundlicherweise von der GRS (Stiftung gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) zur Verfügung gestellt, auf deren Internetseiten Sie auch weitergehende Hinweise zum Thema Batterierücknahme finden. it-recht-PLUS übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Hinweistexte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top