Oftly Goldwin GmbH lässt über CSR Rechtsanwaltskanzlei Urheberrechtsverletzungen an dem Film Die Bullen vom Fuschelsee abmahnen

Die CSR Rechtsanwaltskanzlei (Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop) aus Ettlingen, Baden-Württemberg mahnt derzeit für die Firma Oftly Goldwin Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen des Filmwerks Die Bullen vom Fuschelsee ab.

Von den Abgemahnten sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags gefordert.

Betroffenen raten wir, eine von Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung niemals ignorieren, sondern die Fristen ernst nehmen und sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen. Die Nichtbeachtung einer Abmahnung kann zu unangenehmen Konsequenzen führen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der CSR Rechtsanwaltskanzlei (Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop) im Namen der Firma Oftly Goldwin aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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