Onlineshops fallen bei Stresstests überwiegend negativ auf

In einer von der „it-recht-PLUS“ durchgeführten „Stresstest“-Kampagne konnten sich Onlineshops zu einer kostenlosen Schnellüberprüfung anmelden. Die teilnehmenden Shops wurden dann jeweils auf die „Klassiker“ unter den Abmahngründen hin untersucht. Mit über 200 Teilnehmern war die Aktion ein Erfolg. Die Resultate der Stresstests hingegen waren weit weniger erfreulich.

Es offenbarten sich zahlreiche Fehler; kaum ein Onlineshop lieferte vollkommen einwandfreie rechtliche Angaben. Dies ist eine Feststellung, die wir bereits im Vorfeld der Tests erwartet hatten.

Die beunruhigenden Ergebnisse aus unserer Testreihe zeigen:

Knapp jeder vierte Webshop hat eine mangelhafte Anbieterkennzeichnung (Impressum). Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung haben 40 % der Shops. Fast ein Drittel der Anbieter stolpert über die sogenannte „40-Euro-Klausel“. Außerdem machen fast 30 % der Shops keine genauen Liefer-/ Versandzeitangaben.

Fehler wegen der Aufforderung zum Rügen von Transportschäden sowie aufgrund ungültiger Gewährleistungsausschlüsse oder Gerichtsstandvereinbarungen mit Verbrauchern werden hingegen relativ wenige gemacht.

Äußerst viele Fehler treten auf, wenn es um den Vertragstext geht. So bieten etwa 60 % der Onlineshops keine genaue schrittweise Darstellung des Bestellvorgangs. Weitere 50 % machen keine Angaben zur etwaigen Speicherung des Vertragstextes. Überdies gibt immerhin die Hälfte der Shops nicht die zulässige(n) Vertragssprache(n) an. Zu guter Letzt heben circa 40 % der Onlineshops die Widerrufsbelehrung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht deutlich hervor.

Zwar kann man bei etwas mehr als 200 getesteten Webshops noch nicht von einem allgemeingültigen, empirischen Ergebnis sprechen. Unsere Erfahrung im eCommerce-Business und die zahlreichen Fälle unserer Vertragsanwälte lassen uns aber zu der Überzeugung kommen, dass die Prozentzahlen kein bloßes Zufallswerk sind.

Der Onlinehandel ist überreguliert, die strengen Vorschriften des Gesetzgebers sind in ihrer Vielzahl kaum umzusetzen. Dies dürfte mittlerweile bekannt sein. Folglich verwundert es umso mehr, dass einige Onlinehändler nach wie vor „herumexperimentieren“, anstatt das Thema „Rechtssicherheit“ in vertrauensvolle und kompetente Hände zu legen, während sie sich voll auf ihr eigentliches Geschäft konzentrieren können.

Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist kein Märchen, sie ist eine konkrete Gefahr, welche für Onlinehändler schlimmstenfalls existenzbedrohend ist.

Die Ergebnisse aus unserer „Stresstest“-Reihe sind für uns ein Ansporn, zukünftig noch mehr Onlineshop-Betreiber von der Notwendigkeit des Rechtsschutzes im Internethandel zu überzeugen.

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