Otto von Lorch lässt durch die Kanzlei Marc C. Dahlen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen

Herr Otto von Lorch lässt zurzeit Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts versenden. Damit beauftragt ist die Kanzlei Marc C. Dahlen. Gerügt werden sowohl ein fehlendes Impressum als auch eine nicht vorhandene Widerrufsbelehrung.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von der Kanzlei Marc C. Dahlen formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne sorgfältige Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen (z. B. der Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch die Kanzlei Marc C. Dahlen im Auftrag des Herrn Otto von Lorch zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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