Pandastorm Pictures Kurt Media GmbH lässt durch die Kanzlei Lihl Urheberrechtsverletzungen an dem Film Mulan – Legende einer Kriegerin abmahnen

Wie wir von Anwälten unseres Hauses erfahren durften, mahnt die Kanzlei Lihl gerade vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Tauschbörsen an dem Film Mulan – Legende einer Kriegerin ab. Die angeblichen Verstöße sollen sich im September 2010 ereignet haben.

Das Vorgehen läuft nach dem bewährten Muster erfahrener abmahnender Kanzleien: In den überwiegenden Fällen fordert man nämlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags. Der Abgemahnte wird mit einer Frist unter Druck gesetzt.

Wir empfehlen jedoch, nicht in Panik zu geraten und nicht vorschnell irgendeine Erklärung zu unterschreiben. Eine von der Kanzlei Lihl stammende Unterlassungserklärung sollte zuerst anwaltlich geprüft werden, um Nachteile für die Zukunft auszuschließen. Darüber hinaus ist ein vorsichtiger Umgang mit modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet anzuraten.

Äußerst wichtig ist, eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals zu ignorieren oder zu verdrängen, da dies die Situation verschlimmert: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und erhebliche Kosten können die Konsequenz sein.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, von Abmahnungen Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen kompetenten rechtlichen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Lihl aufzuklären.

Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich noch heute!

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