Paola Dietze lässt Händler auf dem Internetportal eBay wettbewerbsrechtlich rügen

Wir haben Kenntnis genommen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag der Frau Paola Dietze

Betroffen ist ein Onlinehändler auf der Plattform eBay.

Begründet wird das Abmahnschreiben mit angeblich gewerblichem Handeln unter dem „Deckmantel“ des „Privatverkaufs“.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Kosten aus der Rechtsverfolgung verlangt.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von der Gegenseite ausformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vertragsstrafe prüfen zu lassen. Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung im Namen der Frau Paola Dietze aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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