Pascal Meyer lässt über Anwaltskanzlei Baek Law Verletzung des Wettbewerbsrechts abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch die Anwaltskanzlei Baek Law im Auftrag des Herrn Pascal Meyer erfahren.

Beanstandet wird ein Verstoß gegen die Regelungen des Textilkennzeichnungsrechts.

Die Vorgehensweise der Anwaltskanzlei Baek Law deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt.

Abgemahnten raten wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Anderenfalls drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Anwaltskanzlei Baek Law im Auftrag des Herrn Pascal Meyer zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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